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2024-06-10: Anlässlich einer Anfrage von Studierenden, ob bzw. wie in Zoom aufgezeichnet werden kann.

TODO: Projekt „Compliance-Richtlinien“ für Zoom mit Schwerpunkt Aufzeichnungen. Im Grunde das Konzept der Uni Bremen übernehmen, einschließlich diverser Formulierungen. (Idealerweise mit Anfrage bei der Uni, einschl. Hinweis auf „freundliche Unterstützung/Genehmigung“ oder so ähnlich.)

Ideensammlung:

Wir sind auf einem veralteten Stand, ablesbar an den Hilfen anderer Unis zum Thema:

Land und Landesbeauftragter Datenschutz Baden-Württemberg:

Wir benötigen einen Disclaimer für die Freischaltung. Die soll bleiben: Aufzeichnung nur auf Antrag. Einfach um die Betreffenden dann entsprechend zu instruieren und auf den „Ernst der Lage“ hinzuweisen.

Dazu schöne Formulierung:

Wenn Sie Veranstaltungen in Präsenz oder online aufzeichnen (lassen), übernehmen sie als Veranstaltende die Verantwortung über die aufgezeichneten Informationen und Inhalte. Es sind zwingend rechtliche Rahmenbedingungen einzuhalten. Im folgenden finden Sie wichtigsten Informationen zu Datenschutzrecht, Persönlichkeitsrecht und Urheberrecht sowie die notwendigen Dokumente als Download.

Auch interessant, einschl. der Zusammenhang/Abgrenzung zu Zoom,OpenCast:

Weitere Quellen: